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30. Juli 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 beschlossen, das Fürstensteiner Gemeindeblatt ab dem 1. Oktober 2026 neu auszurichten.
Hintergrund dieser Entscheidung sind sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Gründe. Das sogenannte Crailsheimer Urteil des Bundesgerichtshofs sowie die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit enge Grenzen. Gemeindliche Mitteilungsblätter sollen sich auf die Information über gemeindliche Angelegenheiten beschränken und nicht in Konkurrenz zu Presseangeboten treten. Gleichzeitig ist die Neuausrichtung ein weiterer Baustein der Haushaltskonsolidierung der Gemeinde und trägt dazu bei, Verwaltungs- und Druckkosten dauerhaft zu reduzieren.
Künftig konzentriert sich das Gemeindeblatt auf die Informationsaufgaben der Gemeinde. Neben amtlichen Bekanntmachungen, Berichten aus dem Gemeindegeschehen und wichtigen Bürgerinformationen können auch Informationen aus den gemeindlichen Einrichtungen, insbesondere der Schulen und der Kindergärten, der Gemeindebücherei, des Heimatarchivs usw. veröffentlicht werden. Ebenfalls enthalten bleiben Informationen der ILE Passauer Oberland sowie der Ökomodellregion Passauer Oberland.
Ein fester Bestandteil bleibt außerdem ein ausführlicher Veranstaltungskalender. Vereine, Verbände, Organisationen und weitere Veranstalter können ihre Termine auch künftig an die Gemeindeverwaltung melden, damit diese im Veranstaltungskalender veröffentlicht werden.
Nicht mehr veröffentlicht werden ab dem 1. Oktober 2026 Anzeigen jeglicher Art. Dies betrifft unter anderem gewerbliche und private Anzeigen, Vereinsanzeigen, kirchliche Mitteilungen und Pfarrbriefe sowie sonstige Veröffentlichungen Dritter.
Mit der Neuausrichtung entfällt außerdem das bisherige Abonnementsystem. Das Gemeindeblatt wird künftig kostenlos zur Verfügung gestellt und dient der Information der Bürgerinnen und Bürger über Angelegenheiten der Gemeinde.
Wichtige Informationen der Gemeinde werden auch weiterhin über die gemeindliche App sowie über die Homepage veröffentlicht. Damit stellt die Gemeinde sicher, dass Bürgerinnen und Bürger auf verschiedenen Wegen zuverlässig informiert werden und ihrer gesetzlichen Informationspflicht umfassend nachkommt.
Die Gemeinde Fürstenstein bittet alle bisherigen Anzeigenkunden, Vereine, Organisationen und kirchlichen Einrichtungen um Verständnis für diese Neuausrichtung. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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